Schwere Zeiten für Rasenflächen…
Der heiße Sommer hinterlässt seine Spuren. Wer sich an das Gebot des Wassersparens hält und nicht regelmäßig beregnet, kennt das Bild: Der Rasen ist „verbrannt“.
Die Gräserarten, die in den Saatgutmischungen für unsere Rasenanlagen vorhanden sind, sind an ihren Naturstandorten oft trockene Bedingungen gewöhnt. Die vertrockneten Halme schützen den darunterliegenden Wurzelstock.
Deshalb können alle Besitzer verdorrter Rasenflächen aufatmen: Der Rasen wird bei regelmäßigem Regen innerhalb von 2 bis 3 Wochen wieder austreiben!
Dabei spielen Gräser- und Bodenart eine Rolle, da die Gräser nur in den ersten 15 cm der obersten Bodenschicht wurzeln. Schwingel-Arten sind trockenheitsverträglicher als andere Gräserarten und erholen sich auch schneller wieder. Hat man sandigen Boden, braucht der Rasen öfter Wasser, dafür in geringerer Menge, weil es schnell zu den Wurzeln vordringt und schnell ausreichend tief in den Boden eindringt (10-15 l/m²). Ist der Boden eher lehmig, hält er das Wasser besser. Dann ist eine größere Menge Wasser nötig, die aber länger vorhält (15-20l/m²).
Hält die Trockenperiode länger an, kann es stellenweise zu Totalausfällen kommen, dann müssen Sie nachsäen. Im Normalfall ist der Boden bis Ende September noch ausreichend warm, um die Gräser gut wachsen zu lassen.
Ein anderes Problem sind aufkommende Unkräuter, die die Schwächephase der Gräser ausnutzen und sich ungehindert ansiedeln. Pfahlwurzler wie der Löwenzahn erreichen in tieferen Bodenschichten immer noch genug Feuchtigkeit, um kräftig zu wachsen. Stechen Sie Unkräuter am besten gleich aus, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Bei Trockenheit können auch an Rasenpflanzen Rostpilze auftreten, die Blattflecken hervorrufen.
In weniger trockenen Sommern hat der Rasen andere Probleme. Ein feuchteliebender Pilz verursacht die Rotspitzigkeit, zu erkennen an vergilbenden Blättern, auf denen sich geweihartige rote Strukturen zeigen. Hier hilft ein stickstoffbetonter Dünger.
Immer aktiv ist der Maulwurf. Das Tier fällt unter die Bundesartenschutzverordnung, deshalb dürfen Sie es höchstens vergrämen, aber nicht töten. Entfernen Sie die Hügel und säen Sie eventuell nach.